Ferienhäuser und Windpark zulässig
Mit großer Mehrheit hat der Rat der Samtgemeinde Schüttorf zwei Änderungen des Flächennutzungsplans beschlossen. Damit sind ein Windpark und ein Ferienhausgebiet zulässig.
Nach langen Diskussionen und eindeutigen Entscheidungen im Planungs- und im Samtgemeindeausschuss war das Votum des Rates am Montagabend keine Überraschung mehr: Die sechste Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Schüttorf ist nun als Satzung beschlossen. Die Genehmigung durch den Landkreis vorausgesetzt, ist damit in Quendorf auf einer Fläche direkt nördlich der Autobahn 30 ein Windpark zulässig.
Wie bereits mehrfach berichtet, wollen die Stadtwerke Schüttorf auf dem Gebiet drei rund 180 Meter hohe Windräder aufstellen. Dagegen hatten sich mehrere Anlieger gewehrt. Sie befürchten Lärm, Schattenschlag, eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und eine Wertminderung ihrer Häuser. Der Samtgemeinderat hat diese Einwendungen jedoch mit breiter Mehrheit zurückgewiesen. Der Feststellungsbeschluss fiel am Ende mit einer Gegenstimme.
Das weitere Genehmigungsverfahren für den geplanten Windpark liegt nun wieder bei der Gemeinde Quendorf. Deren Rat hatte das Vorhaben allerdings schon befürwortet und die Änderung des Flächennutzungsplans bei der zuständigen Samtgemeinde auf den Weg gebracht.
Nach der sechsten hat der Samtgemeinderat am Montagabend gleich auch die siebte Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen. Dabei ging es um mehrere kleinere Änderungsbereiche. Strittig ist vor allem die Darstellung einer Sonderbaufläche für ein Ferienhausgebiet am Quendorfer See. Auch hiergegen hatten sich Anlieger gewehrt, unter anderem mit Unterschriftenlisten. Deren Einwendungen hat der Rat ebenfalls mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Stadtdirektor Manfred Windhaus hatte zuvor allerdings im Ausschuss zugesagt, dass die Stadt, die für das weitere Verfahren zuständig ist, das Gespräch mit den Anliegern suchen werde, wenn es einen Investor für einen Ferienpark geben sollte.
Artikel der Grafschafter Nachrichten vom 30.06.2011
Korrektur vom 01.07.2011
Text: Steffen Burkert
Themen dieser Meldung: Windpark